[1575] † Das Kindelbier, für Kindleīnsbier, des -es, plur. die -e, im gemeinen Leben auf dem Lande, besonders Niedersachsens, das Bier, womit nach einer Kindtaufe die Gevattern und Nachbaren bewirthet werden, und in weiterer Bedeutung der ganze bey dieser Gelegenheit angestellte festliche Schmaus; das Kindelmahl, im Osnabrück. zusammen gezogen Kilmer.