[1578]Das Kindestheil, des -es, plur. die -e, der Theil, der Antheil eines Kindes aus einer Erbschaft. Kindestheil bekommen, so viel als jedem Kinde von der Verlassenschaft seines Vaters oder seiner Mutter gebühret.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1578.