[1578] Kindisch, -er, -te, adj. et adv. in der Kindheit, d.i. dem Alter eines Kindes, in der dritten Bedeutung dieses Wortes, und dessen Betragen gegründet. 1) * Überhaupt, auch im guten, wenigstens gleichgültigen Verstande. Jünglinge heißen bey dem Kero Chindiske, und Ottfried gebraucht kindisg im guten Verstande für jugendlich. Einige Schriftsteller gebrauchen es noch zuweilen in diesem gleichgültigen Verstande; eine kindische Freude, eine innige Freude, wie sich Kinder zu freuen pflegen; ein kindisches, jugendliches, Gesicht. Allein im Ganzen ist es doch in derselben veraltet, indem diesem Worte, 2) allemahl ein verächtlicher Nebenbegriff anklebet, weil es sich jetzt nur auf den Mangel des Verstandes und der Vernunft beziehet, welcher mit der Kindheit verbunden ist. Ein kindischer Verstand. Ein kindisches Betragen. Sehr kindisch reden. Kindisch thun. Wieder kindisch werden, im hohen Alter; bey der Winsbeckinn erkinden, im Nieders. verkindsken, wo auch Kindsheit diesen Zustand der zweyten Kindheit bedeutet.