[1584]Das Kirchengeboth, des -es, plur. die -e, in der Römischen Kirche, ein von der Kirche, d.i. dem sichtbaren Oberhaupte derselben, gegebenes sittliches Geboth, deren fünf sind; zum Unterschiede von den zehen Gebothen Gottes.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1584.