[1586]Die Kirchensatzung, plur. die -en, Satzungen, welche von der Kirche, oder deren Repräsentanten in Glaubenssachen gemacht werden; besonders in der Römischen Kirche.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1586.