[1587] Kirchlich, adj. et adv. 1) Zu einer Kirche gehörig, in der ersten Bedeutung des Hauptwortes. Die kirchlichen Güter, die Güter einer Kirche. Noch mehr, 2) in der dritten Bedeutung, in dem Zustande der zum öffentlichen Gottesdienste mit einander verbundenen Personen gegründet. Die kirchliche Gemeinschaft. Auch was von der Kirche oder ihren Repräsentanten herrühret, sie und die Kirche betrifft. Kirchliche Streitigkeiten. Das kirchliche Recht.