Klagefrau, die

[1597] Die Klagefrau, plur. die -en, Frauen, welche ehedem bey Leichen gedungen werden, den Verstorbenen zu beklagen, und welche noch an einigen Orten, wenigstens dem Nahmen nach, vorhanden sind, da die Sache selbst längst abgekommen ist. Sie werden auch Klageweiber, Klagemütter und an andern Orten Leichenweiber, Trauerweiber, Leidfrauen, Leidschwestern genannt. In Cöln hatte man ehedem bey der Beerdigung eines Erzbischofes auch Klage- oder Schreyherren. Figürlich führet auch eine Art der Nachteulen, Strix Funerea L. deren klägliches Geschrey der Aberglaube für den Vorbothen eines Todesfalles hält, den Nahmen der Klagefrau, Klagemutter oder Todteneule, Todtenuhr.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1597.
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