[1599] Die Klagêndung, plur. die -en, bey einigen ältern Sprachlehrern, die vierte Endung der Nennwörter, als eine buchstäbliche Übersetzung des Latein. Kunstwortes Accusativus; bey andern der Klagefall, der Kläger. Gottsched nannte diese Endung besser die vierte Endung.