Klagendung, die

[1599] Die Klagêndung, plur. die -en, bey einigen ältern Sprachlehrern, die vierte Endung der Nennwörter, als eine buchstäbliche Übersetzung des Latein. Kunstwortes Accusativus; bey andern der Klagefall, der Kläger. Gottsched nannte diese Endung besser die vierte Endung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1599.
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