Klaglos

[1600] Klaglos, adv. welches nur in der gerichtlichen Bedeutung des Wortes Klage üblich ist. Jemanden klaglos stellen oder machen, ihn befriedigen, und ihm dadurch alle Ursache zur Klage benehmen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1600.
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