Klappe, die

[1602] Die Klappe, plur. die -n, Diminut. das Kläppchen, Oberd. Kläpplein, ein jeder hinten mit einem Gewinde befestigter Deckel, welcher mit einem Schalle, welchen das Wort Klapp ausdruckt, zufällt; ingleichen eine kleine horizontale oder senkrechte Thür dieser Art, welche auf ähnliche Art durch ihr eigenes Gewicht von oben niederfällt, eine Fallthür. Die Klappe auf oder an einer Kanne, der Deckel. Die Klappe an einem Taubenschlage, die kleine Fallthür, der Schlag. Die Klappe an einem Blasebalge, an einer Pumpe, welche in der Sprache der Kunst das Klappen-Ventil genannt wird, Franz. Clapet. Auch ähnliche Theile an gewissen Kleidungsstücken. Die Klappe an den Beinkleidern; die Hosenklappe. Die Klappe an gewissen Handschuhen der Frauenzimmer, S. Klapphandschuh. In andern Fällen heißt ein solcher Theil an Kleidungsstücken der Aufschlag, die Krämpe u.s.f. Im Nieders. wird auch eine Zugbrücke eine Klappe genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1602.
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