Klappermann, der

[1603] Der Klappermann, des -es, plur. die -männer. 1) Ein Mann mit einer Klapper, dergleichen an manchen Orten die Nachtwächter, die Almosensammler u.s.f. sind, wenn sie sich einer Klapper bedienen, andern ihre Gegenwart hörbar zu machen. 2) Ohne Plural wird der Tod in der komischen Schreibart zuweilen der Klappermann genannt, weil man ihn gemeiniglich unter dem Bilde eines dürren klappernden Gerippes vorstellet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1603.
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