[1609] * Die Klatte, plur. die -n, ein nur in den gemeinen Sprecharten, besonders Niedersachsens übliches Wort, verworrene Fäden, ingleichen einen festen Büschel verworrener Haare zu bezeichnen. Figürlich bedeutet es auch einen Streit, Prozeß. Daher die Nieders. klatterig, verwirret, zerlumpt, klattern, sich verwirren u.s.f. S. Klette, zu welchem Worte es gehöret.