[1617] * Der Kleiderhüther, des -s, plur. ut nom. sing. ein gleichfalls ungewöhnliches Wort, eine Person zu bezeichnen, welche die Aufsicht über die Kleider eines vornehmen Herren hat, welches 2 Chron. 34, 22 angetroffen wird. An verschiedenen Höfen wird eine solche Person jetzt Kleiderkämmerer genannt.