[1626] Klêtten, verb. reg. act. bey den Tuchwebern, die Wolle zerfasern und das Unreine auslesen und abschneiden. Daher der Kletter, oder die Kletterinn, eine Person, welche diese Arbeit verrichtet. Es gehöret mit zu dem Geschlechte des vorigen Wortes, zunächst aber zu dem Zeitworte klauben.