Klippe (1), die

[1633] 1. Die Klippe, plur. die -n, ein Nahme, womit man die drey- und viereckigen Münzen zu belegen pfleget, welche zuweilen aus mancherley Veranlassungen geschlagen werden; der Klipping, Schwed. Klipping. Ohne Zweifel von dem noch im Schwed. üblichen klippen, schneiden, weil sie nur in dringenden Nothfällen in der Eil geschlagen, und mit der Schere geschnitten werden. S. das folgende, ingleichen Klippwerk.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1633.
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