Klopfhengst, der

[1638] Der Klopfhêngst, des -es, plur. die -e, ein geklopfter, d. i durch das Klopfen seiner Mannheit beraubter Hengst. Weil dergleichen entmannte Hengste nicht immer allen Trieb zur Begattung verlieren, so wird auch wohl in weiterer Bedeutung ein jeder nicht gehörig geschnittener Hengst ein Klopfhengst genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1638.
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