[1641] Der Klōsterbruder, des -s, plur. die -brüder, derjenige in einem Mönchskloster, welcher die häuslichen Arbeiten in demselben verrichtet, gleichfalls die Ordensgelübde ablegen muß, und auch nur Bruder schlechthin genannt wird; zum Unterschiede von den Mönchen im engern Verstande. S. auch Bruder. Die weiblichen Personen dieser Art in den Nonnenklöstern werden Klosterschwestern oder Schwestern genannt; zum Unterschiede von den Klosterfrauen.