Knebeln

[1656] Knêbeln, verb. reg. act. vermittelst eines Knebels zusammen ziehen oder binden. Die Garben knebeln, in der Landwirthschaft. Ingleichen mit einem Knebel verstopfen, verschließen, befestigen. Jemanden knebeln, ihm das Maul mit einem Knebel verschließen. So auch in den Ableitungen aufknebeln, anknebeln, zuknebeln u.s.f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1656.
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