[1664] Kníen, (zweysylbig,) verb. reg. neutr. welches mit den Hülfswörtern seyn und haben verbunden wird. 1) Mit seyn, sich auf die Knie niederlassen. Vor jemanden knien. Niederknien. Er ist vor ihm niedergekniet. Auf die Erde, auf ein Küssen knien, mit der vierten Endung, wo auf die Richtung der Bewegung bezeichnet. Aber, auf seine Knie knien, Dan. 6, 10, ist ungewöhnlich. Viele Hochdeutsche gebrauchen es auch hier mit dem Hülfsworte haben. 2) Mit haben, auf den Knien liegen. Sie haben den ganzen Tag gekniet. Kniend arbeiten, bethen, bitten. Jemanden kniend Abbitte thun; wofür man im gemeinen Leben unrichtig sagt, kniende Abbitte thun. Sie soll mir eine kniende Abbitte thun, Gell.
Anm. Bey dem Ottfried kneuuan, bey dem Notker chniuuen, in den gemeinen Oberdeutschen Mundarten auch knicken, knocken, knotzen, im Dän. knäle, im Engl. to kneel, bey dem Ulphilas knussjan, im Schwed. knaeka, kniga, knaeda, knaeböja.