[1665] Der Knipps, des -es, plur. die -e, Diminut. das Knippschen, im gemeinen Leben. 1) Besonders Niedersachsens, ein kleiner Mensch, eine kleine Person. Im Nieders. auch Knirps, Knirsick. Es scheinet in dieser Bedeutung zu Knabe, Knappe, zu gehören, welches ehedem überhaupt den Begriff der Kleinheit gehabt haben mag, S. Kneipschenke. 2) Ein Schneller mit dem Finger, ein Knippchen, besonders in Niedersachsen, S. Knipp. 3) Ein Schlag mit einem Stocke oder Lineale auf die Spitzen der zusammen gehaltenen Finger; eine in den niedrigern Schulen übliche Bestrafung. Knippschen geben. Knippschen halten, die Finger zum Empfange dieser Strafe hinhalten. Gleichfalls von dem damit verbundenen Schalle. 4) In einigen Gegenden eine scherzhafte Benennung des Brannteweins, wo man auch knippsen für Branntewein trinken sagt. In andern Gegenden ist dafür mit dem Zischlaute Schnipps, Schnapps, schnippsen, schnappsen, üblicher. Von nippen, mit kleinen Zügen trinken.