[1668]Knollen, verb. reg. act. welches nur bey den Brätzelbäckern üblich ist. Den Teig knollen, ihn, wenn er zerbröckelt worden, wieder zu einer zusammen hangenden Masse kneten.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1668.