[1751] Kränkeln, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, welches das Diminutivum von kranken ist, ein wenig krank seyn, eine geringe Krankheit haben. Immer kränkeln.
Hygin, du bist von sechzig Jahren
Und nur im Kränkeln unerfahren,
Haged.
S. Kränklich. Im Niedersächsischen ist es auch für siechen, d.i. eine langwierige aber nicht gefährliche Krankheit haben, üblich.