Kränkeln

[1751] Kränkeln, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, welches das Diminutivum von kranken ist, ein wenig krank seyn, eine geringe Krankheit haben. Immer kränkeln.


Hygin, du bist von sechzig Jahren

Und nur im Kränkeln unerfahren,

Haged.


S. Kränklich. Im Niedersächsischen ist es auch für siechen, d.i. eine langwierige aber nicht gefährliche Krankheit haben, üblich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1751.
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