Krahnbalken, der

[1744] Der Krahnbalken, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Der Balken auf dem Ständer eines Krahnes, an dessen Ende die Zugrolle befindlich ist. 2) Zwey vorspringende Ballen vornen am Schiffe, die Anker daran aufzuwinden; wo wenigstens die Ähnlichkeit mit dem Kraniche wegfällt, daher wenigstens in dieser Bedeutung der Begriff des Ziehens, (S. das vorige,) oder auch der Hervorragung, (S. Kragen und Kragstein,) der herrschende seyn muß.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1744.
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