[1770] Der Kreishauptmann, des -es, plur. die -hauptleute, in verschiedenen in Kreise getheilten Provinzen, der Hauptmann, d.i. erste Vorgesetzte, eines Kreises in einer gewissen Angelegenheit. So haben die Viertel, worin das Erzherzogthum Österreich eingetheilet ist, ihre Kreishauptleute. Die Kreishauptleute in Sachsen haben in ihren Kreisen auf die Befolgung der Gesetze und Mandate, auf die Landes Ökonomie, Polizey, das Manufactur- und Cameral-Wesen zu sehen, und über die Beamten, Einnehmer u.s.f. zu wachen. Auch in den Deutschen Reichskreisen gab es ehedem Kreishauptleute, welche das Commando über die Kreismiliz führeten, aber seit 1555 Kreisobersten heißen. S. dieses Wort.