[1789] Die Kriegsmêtze, plur. die -n, eine noch in einigen Provinzen übliche Abgabe von dem in die Mühlen zum Mahlen gebrachten Getreide, wo außer der ordentlichen Metze von einem Scheffel noch eine Metze gegeben werden muß. Diese Abgabe wurde in den Ländern, wo sie eingeführet ist, in Kriegszeiten zu Unterhaltung der Truppen angeordnet, und nachmahls auch in Friedenszeiten beybehalten. In einigen Ländern wird sie die Beymetze genannt.