Kriegszahlamt, das

[1790] Das Kriegszahlamt, des -es, plur. die -ämter, in einigen Ländern, ein Collegium solcher Personen, welche das zur Unterhaltung des Kriegswesens bestimmte Geld einnehmen und auszahlen, deren Vorgesetzter der Kriegszahlmeister genannt wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1790.
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