Krimmen

[1790] * Krimmen, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, welches aber nunmehr veraltet ist. Es bedeutete ehedem, 1) kratzen, mit den Nägeln oder Klauen, in welchem Verstande es noch bey dem Ottfried heißet, mit fuazin ni krimmit. 2) Jucken, von welcher Bedeutung Frisch nachgesehen werden kann. Die letzte Bedeutung ist eine Figur der ersten, in welcher zunächst auf die Krümme der Klauen gesehen wird. 3) In der Bedeutung eines hohen Grades des Schmerzens, wird es richtiger grimmen geschrieben, S. dieses Wort.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1790.
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