[1797] Das Krongehörn, des -es, plur. die -e, bey den Jägern, dasjenige Gehörn eines Hirsches, welches sich oben mit einer Krone, d.i. mehr als zwey Zacken endiget; zum Unterschiede von einem Gabelgehörne. Ein Hirsch, der ein solches Gehörn hat, wird ein Kronhirsch genannt. S. Krone.