Kund

[1826] Kund, adv. von kennen, klare Vorstellung haben, wo es im gemeinen Leben und in der Sprache der Kanzelleyen noch häufig für bekannt gebraucht wird, in der anständigen Schreibart aber wenig mehr üblich ist. Die Sache ist mir nicht kund, nicht bekannt, ich weiß nichts davon. Einem etwas kund thun oder machen, es ihm bekannt machen, zu seiner Wissenschaft bringen. Dem will ich mich kund machen in einem Gesicht, 4 Mos. 12, 6; so werde ich mich ihm im Gesichte zeigen, Michael. Die Sache ist kund geworden, ist bekannt geworden, ist zu aller oder vieler Wissenschaft gekommen. Denn dieses ist mir gar genugsam kund, Opitz Ps. 119. That durch den Druck in London kund, Gell. Kund und zu wissen sey hiermit, der gewöhnliche Anfang öffentlicher Bekanntmachungen. Sich kund geben, im Oberd. sich zu erkennen geben, sich bekannt machen.

Anm. Schon bey dem Kero chund, im Isidor chund, bey dem Ottfried kund, und im Comparitivo kundera. Die R.A. chund tuon und kund duan, findet sich schon bey dem Notker und Ottfried. Verschiedene Sprachlehrer geben dieses Nebenwort für ein unabänderliches Beywort aus, welches nur in der ersten und vierten Endung gebraucht werde; da es doch als ein wahres Nebenwort niemahls mit Hauptwörtern, sondern nur mit Zeitwörtern verbunden wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1826-1827.
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