[1873] Lähmen, verb. reg. act. lahm machen, in der zweyten Bedeutung des Beywortes, ein Glied der willkührlichen Bewegung berauben. Einer Gans den Flügel lähmen. Einem Thiere den Fuß lähmen, durch Zerschneidung der Nerven oder Flächsen. Bey den Pferden ist das Lähmen oder die Lähmung eine Art des Wallachens, da man ihnen die Samenadern mit einem hölzernen Hammer zerquetschet. Der Schlagfuß hat ihm die Zunge gelähmet. Im Schwabensp. laemen. Daher die Lähmung so wohl von der Handlung des Lähmens, als auch von dem Zustande, die Lähme.
Adelung-1793: Lahmen