Länderey, die

[1882] Die Länderey, plur. die -en, Grundstücke, Äcker, Wiesen, Waldung u.s.f. wo es am häufigsten im Plural gebraucht wird. Schöne Ländereyen besitzen. Der Singular ist, wenigstens im Hochdeutschen, ungewöhnlich, ungeachtet noch Canitz singt:

Durch dessen Länderey man Tagereisen thut.

Im Oberdeutschen ist dafür auch Geländ üblich, welches schon bey dem Notker vorkommt. Frisch glaubt, daß dieses Wort keine Analogie vor sich habe, weil alle Hauptwörter auf -ey eine Handlung und ein Abstractum bezeichneten. Allein er hat dabey wohl nicht an Mahlereyen, Reiterey, Nätherey, Meyerey, Schäferey u.s.f. gedacht, welche insgesammt Concreta ausdrucken. Vermuthlich ist Länderey ein Collectivum, mehrere Grundstücke anzudeuten, welches aus dem Plural Länder gebildet ist. S. -Ey II. 3.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1882.
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