[1907] † Läppern, verb. reg. act. welches nur in den gemeinen Sprecharten einiger Gegenden üblich ist. Es läppert sich zusammen, sagt man, wenn aus kleinen unerheblichen Posten endlich eine beträchtliche Summe, oder aus wenig Dingen nach öfterer Wiederhohlung endlich eine beträchtliche Anzahl wird. Einem Geld abläppern, es ihm in kleinen Summen abfordern. Einem etwas zuläppern, es ihm zu mehrern Mahlen in kleinen Posten, oder in kleinen Summen, bey Kleinigkeiten, geben, einhändigen. Daher Läpperschulden, Schulden, welche in kleinen unerheblichen Summen hin und wieder gemacht worden; Klitterschulden, Nieders. Plickschulden. S. das vorige.