[1921] Lästern, verb. reg. act. von dem Hauptworte Laster, in dessen sämmtlichen Bedeutungen es ehedem üblich war. 1) * Verstümmeln, zerfetzen, verunstalten, dilacerare; in welcher Bedeutung im gemeinen Leben noch zerlästern üblich ist, S. dasselbe. 2) * Schänden; eine gleichfalls veraltete Bedeutung, von welcher Frisch einige Beyspiele anführet. Die Frauen lästern, sagte man ehedem in eben der Bedeutung, in welcher wir jetzt das Zeitwort schänden gebrauchen. 3) Aus Vorsatz schändliche oder grobe Unvollkommenheiten wider die Wahrheit von jemanden sagen, jemandes Ehre auf eine grobe Art durch Worte schänden. Die Obrigkeit lästern. Jemanden lästern. Gott lästern. Daher die Lästerung, plur. die -en, so wohl die Handlung, als auch die Lästerrede selbst. Lästerungen wider jemanden ausstoßen. Anm. In der letzten Bedeutung schon im Isidor lastron, im Ottfried gilastoron, im Notker lasteren, im Dän. laste.