Löblich

[2083] Löblich, -er, -ste, adj. et adv. von dem Zeitworte loben, in dessen sechsten und siebenten engern Bedeutung, des Beyfalles,[2083] und in höherm Verstande, des Lobes werth, werth gelobt zu werden.


Wer andre loben will muß selbsten löblich seyn,

Logau.


Ein löbliches Werk thun, Sir. 50, 5. Löbliche Sitten, 2 Macc. 4, 11. Löbliche Thaten, Sir. 44, 3. Eine löbliche Gewohnheit. Eine löbliche Regierung. Sehr löblich regieren. Von Gott, wie in der Deutschen Bibel, der Herr ist löblich, 1 Chron. 17, 25; Ps. 145, 3; was Gott ordnet, das ist löblich, Ps. 111, 3, wird es nicht mehr gebraucht, theils weil loben in diesem Verstande zu kalt ist, und zu wenig sagt, theils aber auch, weil man löblich lieber von Sachen und Handlungen, als von Personen gebraucht, ob man gleich noch zuweilen höret, ein löblicher König, ein löblicher Fürst. Wohl aber wird es als ein Ehrennahme gewisser Collegiorum und Ämter und der denselben vorgesetzten Personen gebraucht. Das löbliche Stadtgericht. Der hochlöbliche Schöppenstuhl. Oberster des hochlöblichen Regimentes N. N. Das löbliche oder wohllöbliche Postamt. Das hochlöbliche Oberpostamt. Von höhern Collegiis sind die Ausdrücke preislich und hochpreislich üblich.

Anm. Bey dem Notker lobelih, bey dem Stryker lobelich, auch noch bey den Dichtern des vorigen Jahrhundertes löbelich, welche Form aber veraltet ist; Schwed. loflig. Opitz gebraucht es auch in der jetzt ungewöhnlichen thätigen Bedeutung, für lobend, mit Lobe:


Streicht löblich aus dem Herren seine Werke.


Wenn in dem 1500 gedruckten Liber pestilent. löbliches Fleisch, für gesundes, reines Fleisch, stehet, so scheinet es von loben, erlauben, abzustammen. Für löblich in der heutigen Bedeutung, kommt bey Schweizerischen Schriftstellern auch lobselig vor.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 2083-2084.
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