[2097] Der Löhner, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Löhnerinn, eine Person, welche Lohn empfängt, welche um Lohn arbeitet, in der dritten Bedeutung dieses Hauptwortes. Im Hochdeutschen ist es nur in dem zusammen gesetzten Tagelöhner üblich, welche in einigen Provinzen auch nur Löhner schlechthin genannt werden. In den im Österreichischen üblichen Ausdrücken Ganzlöhner, Halblöhner, Viertellöhner, eine Art Bauern zu bezeichnen, scheinet es so viel als Lehner zu seyn, von Lehen, Feudum; S. die obigen Wörter.
Anm. Dieses Wort ist so wie Löhnung nicht von dem vorigen Zeitworte, sondern vermittelst der Ableitungssylbe -er unmittelbar von Lohn gebildet. Von dem Zeitworte müßte es der Lohner heißen, wie in Belohner, und eine thätige Bedeutung haben.