Löschwasser, das

[2105] Das Lschwasser, des -s, plur. doch nur von mehrern Arten, ut nom. sing. 1) Ein zum Löschen bestimmtes Wasser; in welcher Bedeutung es doch am seltensten vorkommt. 2) Wasser, worin glühendes Eisen abgelöschet worden, oder worin es abgelöschet werden soll. In engerer Bedeutung wird auch dasjenige[2105] künstliche Wasser, worin glühender Stahl zu seiner Härtung abgelöschet wird, mit diesem Nahmen belegt, S. Härtwasser.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 2105-2106.
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