[1917]Die Laßsünde, plur. die -n, in der Römischen Kirche, eine läßliche Sünde oder Erlaßsünde, eine geringe Sünde, welche leicht erlassen oder vergeben werden kann; zum Unterschiede von einer Todsünde.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1917.