[1864]Der Ladebrief, des -es, plur. die -e, ein nur im Oberdeutschen übliches Wort, so wohl eine schriftliche Ladung vor Gericht, als auch ein Einladungsschreiben zu bezeichnen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1864.