[1871] Das Lāgerbūch, des -es, plur. die -bǖcher. 1) Ein Buch, worin alle Felder und Äcker eines Ortes nach ihrer Größe und Lage auf das genaueste beschrieben werden; das Flurbuch, Markungsbuch, Erbbuch, Saalbuch, Catastrum. 2) Bey den Kaufleuten, ein Rechnungsbuch, welches über die in dem Waarenlager befindlichen Waaren gehalten wird.