[1872]Die Lagerwand, plur. die -wände, im Bergbaue, 1) ein festes Gestein, bey welchem keine Zimmerung nöthig ist. 2) Der Grund, worauf die Zimmerhölzer gesetzt oder gelegt werden, der ihnen gleichsam zum Lager dienet.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1872.