[1876] Der Lammsbauch, des -es, plur. die -bäuche, eine an einigen Orten übliche Art des Erbzinses, welcher in einem ausgeschlachteten Lamme, oder dessen Werth in Gelde bestehet, welches der eigenthümliche Besitzer eines Grundstückes dem Zins- oder Lehensherren jährlich entrichten muß.