[1880] Der Landadel, des -s, plur. inus. 1) Der mittelbare, dem Landesherren, oder Herren der Provinz unterworfene Adel; im Gegensatze des Reichsadels. 2) Der auf dem Lande wohnhafte Adel; im Gegensatze des Stadtadels. Ein solches männliches Glied des Landadels wird im gemeinen Leben ein Landedelmann, und im verächtlichen Verstande ein Landjunker genannt.