[1881] Der Landdeich, des -es, plur. die -e, in den Niedersächsischen Marschländern, 1) ein Deich oder Damm, welcher ein ganzes Land vor der Wuth des Wassers sichert. 2) Ein Deich, welcher innerhalb des Hauptdeiches, nach dem Lande zu, zur Absonderung des Binnenwassers angeleget ist. 3) Ein Deich, welcher 24 Ruthen Land vor sich hat, zum Unterschiede von einem Schordeiche, welcher nur 12 Ruthen vor sich hat.