[1881] Der Landdrost, des -en, plur. die -en, in einigen Gegenden, besonders Niedersachsens, ein Landvogt, Vorgesetzter eines Landes, d.i. einer Provinz, S. Drost. Daher die Landdrostey, das Amt, die Würde eines Landdrosten, ingleichen, der ihm untergebene Bezirk.