[1883]Die Landesfolge, plur. inus. die Verbindlichkeit der Einwohner eines Landes, dem Aufgebothe des Landesherren in dringenden Fällen zu folgen, welche von der Landfolge noch unterschieden ist.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1883.