Landesobrigkeit, die

[1884] Die Landesobrigkeit, plur. die -en. 1) Die höchste Gewalt, in einem Lande zu gebiethen und zu verbiethen und die Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden; ohne Plural. Noch mehr, 2) die mit dieser Gewalt bekleideten Personen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1884.
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