[1884] Die Landesschuld, plur. die -en, eine Geldschuld, welche auf einem Lande haftet. In engerer Bedeutung, eine Geldschuld, welche auf den Einwohnern eines Landes, oder deren Repräsentanten, den Landständen, haftet; zum Unterschiede von den Hof- und Kammerschulden.