[1888]Die Landkammer, plur. die -n, in einigen Provinzen, die Finanzkammer eines ganzen Landes; in welchem Verstande dieses Wort in Böhmen und einigen Schlesischen Fürstenthümern üblich ist.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1888.