Landkutsche, die

[1888] Die Landkutsche, plur. die -n, eine Frachtkutsche, welche durch ein ganzes Land, oder aus einem Lande in das andere gehet; besonders wenn sie einer Privatperson zugehöret. Gehöret[1888] sie dem Landesherren, und wird sie von dessen Postamte besorget, so heißt sie gemeiniglich eine Postkutsche. Daher der Landkutscher, derjenige, welcher sie fähret; zuweilen auch der Eigenthümer oder Pachter derselben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1888-1889.
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