[1888] Die Landkutsche, plur. die -n, eine Frachtkutsche, welche durch ein ganzes Land, oder aus einem Lande in das andere gehet; besonders wenn sie einer Privatperson zugehöret. Gehöret[1888] sie dem Landesherren, und wird sie von dessen Postamte besorget, so heißt sie gemeiniglich eine Postkutsche. Daher der Landkutscher, derjenige, welcher sie fähret; zuweilen auch der Eigenthümer oder Pachter derselben.