[1889] Die Landleute, sing. car. 1) Leute, d.i. Personen, welche auf dem Lande leben, im Gegensatze der Stadtleute; in der härtern Sprechart, das Landvolk. 2) Die zu einem Landgerichte gehörigen, einem Landgerichtsherren unterworfenen Leute; nur in einigen Oberdeutschen Gegenden, z.B. im Österreichischen. S. Landmann und Landsmann. Ottfried nennet auch die Menschen, als Bewohner der Erde, Lantleute.